Beschreibung
Ausrichtungspfeile
Etikett im Format 100 x 76 mm aus selbstklebendem Papier mit Acrylkleber zusätzlich durch UV-Lack gegen Witterungsbedingungen geschützt.
Ausrichtungspfeile sollten platziert werden auf:
– kombinierte Verpackung mit Innenverpackung mit flüssigen Materialien
– Einzelverpackungen mit Entlüftungsvorrichtungen
– kryogene Gefäße für den Transport von gekühltem Flüssiggas
– Geräte und Instrumente, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass flüssige gefährliche Güter in einer bestimmten Position verbleiben.
Die oben genannten Verpackungen oder Geräte sollten gemäß ISO 780: 1997 deutlich mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sein. Diese Markierung ist an zwei gegenüberliegenden vertikalen Seiten der Verpackung anzubringen, wobei die Pfeilspitzen nach oben zeigen. Die Markierung sollte rechtwinklig und groß genug sein, dass sie entsprechend der Größe des Versandstücks deutlich sichtbar sind. Die Abbildung einer rechteckigen Abgrenzung um die Pfeile jest opcjonalny.
Ausrichtungspfeile sind nicht erforderlich für:
– Außenverpackungen mit Druckbehältern, ausgenommen kryogene Behälter
– Außenverpackung mit gefährlichen Gütern in einer Innenverpackung von nicht mehr als 120 ml, wenn zwischen der Verpackung und der Außenverpackung ausreichend saugfähiges Material vorhanden ist, um den gesamten Flüssigkeitsgehalt aufzunehmen
– Außenverpackungen mit infektiösem Material der Klasse 6.2 in Primärverpackungen von höchstens 50 ml
– Verpackungen mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 in Verpackungen der Typen IP-2, IP-3, A, B (U), B (M) oder C.
– Umverpackung mit Gegenständen, die in allen Positionen luftdicht bleiben (z. B. Alkohol- oder Quecksilberthermometer und Aerosole)
– Außenverpackung mit gefährlichen Gütern in hermetisch versiegelter Innenverpackung von jeweils nicht mehr als 500 ml.
Auf Verpackungen, die mit diesen Etiketten gekennzeichnet sind, dürfen keine anderen Markierungen mit Pfeilen angebracht werden.