Beschreibung
Gefahrgutklasse 7 E: spaltbare Stoffe
Das Etikett im Format 100×100 mm aus selbstklebendem Papier mit permanentem Acrylkleber, das zusätzlich durch UV-Lack gegen Witterungsbedingungen geschützt ist.
Mögliche Personalisierung: Nachdruck einer Unterklasse oder Kompatibilitätsgruppe.
Etikett in Übereinstimmung mit dem Vertrag ADR (Abkürzung ADR, von A ccord européen relatif au transport international des marchandises D angereuses par R oute ) produziert – Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Die Bestimmungen dieser ADR-Vereinbarung werden in einem Zweijahreszyklus geändert.
Derzeit gibt es folgende 52 ADR-Mitgliedsstaaten:
Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lichten , Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan , Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraina, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Weißrussland und Zypern. Der derzeit letzte Staat, der sich dem Übereinkommen anschloss, war Usbekistan am 24. Januar 2020.
Die ADR-Vereinbarung wird alle in jedem ungeraden Jahr geändert. Ab dem 1. Januar eines bestimmten Jahres ist es obligatorisch (die vorherige Version des Übereinkommens kann verwendet werden), ab dem 1. Juli ist es immer obligatorisch. Beispielsweise wurde am 1. Styczeń 2013 die Wersja ECE / TRANS / 225 („ADR 2013”) eingeführt, aber bis Ende Juni 2013 konnte die Wersja ECE / TRANS / 215 („ADR 2011”) verwendet werden.