Beschreibung
Gefahrgutklasse 9: UN3491 Lithium-Metall-Batterien
ADR – Etiketten im Format 100 x 100 mm aus selbstklebendem Papier mit permanentem Acrylkleber, die zusätzlich durch UV-Lack gegen Witterungsbedingungen geschützt sind.
Gemäß der Sonderbestimmung ADR 188 : Packungen die Lithiumzellen oder Batterien enthalten, sind mit einem Zeichen zu markieren, das diesem Etikett entspricht . Das Zeichen muss eine UN-Nummer enthalten und vor der Nummer müssen die Buchstaben „UN“ angegeben werden, d.h. “UN 3090” für Zellen oder Batterien mit dem metallischen Lithium, oder “UN 3480” für Lithium-Ionen-Zellen oder Akkumulatoren. Wenn Lithiumzellen oder Akkumulatoren in dem Gerät enthalten oder mit ihm verpackt sind, muss die entsprechende UN-Nummer mit vorangestelltem “UN”, d.h. “UN 3091″ oder” UN 3481″, angegeben werden. Wenn Lithiumzellen oder Akkumulatoren mit unterschiedlichen UN-Nummern zugeordnet sind, dann soll man alle relevanten UN-Nummern auf einem oder mehreren Zeichen pro Stück angeben.